Die Landesregierung hat die teilweise Öffnung der Sportanlagen beschlossen.
Ab Donnerstag, den 07.05.20 gelten für uns, unter Einhaltung der Abstandsregel, folgende Regelungen:
1) Einzelunterricht in Hallen und Plätzen ist wieder möglich. Die Begrenzung der Reiteranzahl nach Platzgröße besteht weiter. (4 Reiter auf 40x20, 6 Reiter= 60x20, 10 Reiter = Springplatz) Die unterrichtgebende Person befindet sich außerhalb des Platzes oder in der Ecke. Auf dem Springplatz ist eine Hilfe am Sprung erlaubt.
2) Gruppenreitunterricht findet unter Einhaltung der zulässigen Reiteranzahl statt.
3) Es können Personen am Reitunterricht teilnehmen, die eigenständig die Pferde fertigmachen und abpflegen können. Für Hilfe und Unterstützung beim Satteln und Fertigmachen bestehen gesonderte Lösungen. Bitte den Reitlehrer ansprechen.
4) Benötigt der (junge) Reiter Halt und Unterstützung kann dies durch ein Familienmitglied erfolgen. (Bs. Pony führen)
5) Longen und Voltigieren ist nur für Einzelpersonen unter Einhaltung der Distanz möglich. Der Reiter / Voltigierer muss eigenständig auf das Pferd kommen.
6) Die Reitanlagen sind weiterhin für Publikum = Zuschauer gesperrt. Ein Familienmitglied des Reiters ist zulässig.
7) Die Zeiten der Anwesenheit müssen weiterhin dokumentiert werden. Die Anwesenheitszeiten müssen so kurz als möglich gehalten werden.
8) Es muss immer eine Distanz von 1,5m eingehalten werden. Sozialräume und Tribünen sind weiterhin geschlossen. Die Hygienemaßnahmen müssen zu jeder Zeit umgesetzt werden.