Anleinpflicht für Hunde
Liebe Einsteller, liebe Hundehalter,
vermehrt erreichen uns Beschwerden über freilaufende Hunde.
Wir weisen deshalb nochmals auf die seit Jahren bestehende Anleinpflicht für Hunde gemäß Reit- und Betriebsordnung hin.
Dies präventive Maßnahme ist zur Unfallverhütung notwendig. In der Vergangenheit hatten wir einige gefährliche Momente.
Diese Vorgabe umfasst den Windbergshof, den Pasternhof und dazugehörige Außenanlagen.
Hunde dürfen nicht hinter der Bande, im Aufenthaltsraum, Putzräumen und Reitplätze „geparkt“ werden.
Es ist auch ekelhaft die Kothaufen in allen Größen und Farben auf der Anlage zu finden. Eigentlich ist es selbstverständlich, das diese vom Hundebesitzer entfernt werden, aber selbst Schilder mit der Bitte darum helfen nicht immer.
Alle diese Probleme gibt es nicht, wenn der Hund bei Fuß und angeleint ist.
Angeleint heißt: ein Ende des max. 2m langen Leine ist am Hund und das andere Ende ist in der Hand!
Sollte dies nicht möglich sein, muss der Hund im Auto verbleiben!
Niemand kommt auf die Idee auf den „Hundeplatz“ sein Pferd mitzubringen. Der Hundeverein würde dies sofort unterbinden. Wir müssen diese drastische Maßnahme nun ebenfalls aufgrund der Rücksichtslosigkeit einiger Hundebesitzer ergreifen.
Sollte sich jemand von einem freilaufenden oder angebundenen Hund belästigt fühlen, bitte den Hundehalter sofort persönlich ansprechen.
Wenn der Hundehalter nicht angemessen reagiert, dann sprecht uns an.
Alle Pferdebesitzer, die mit den Vorgaben nicht einverstanden sind, bitten wir um entsprechende Konsequenzen.
Manfred Günther Gaby Till Franz-Josef Berg