Aufsicht über Pferde
Verstärkt stellen wir fest, dass Pferde ohne Aufsicht frei bzw. nicht angebunden in den Putzräumen oder auch in der Reithalle abgestellt werden.
Auch wenn die aufsichtführende Person wenige Meter entfernt ist, kann keine Kontrolle in Gefahrensituationen erfolgen.
Ein entsprechendes Verhalten ist grob fahrlässig und gefährdet andere Reiter bzw. Pferde. Ein entsprechender Versicherschutz im Falle eines Unfalles besteht dann nicht. Die aufsichtführende Person haftet privatrechtlich.
Der Reit- und Fahrverein Hüls e.V. fordert alle Einsteller zum sicheren Umgang mit den eigenen und fremden Pferden auf.
Zu jeder Zeit muss die Kontrolle der aufsichtführenden Person gegeben sein.
Manfred Günther Gabriele Till Franz-Josef Berg