Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Unsere Ansprechpartnerin zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Name: Gabrielle Till
Tel. / E-Mail: RuF-Huels@email.de
Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.
Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Betriebsgelände etc. fern.
Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber)
1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
Keine Zuschauer, kein Publikumsverkehr (ausgenommen öffentlicher Wege: Am Lefkeshof und Verbindungweg Am Leftkeshof <-> Vorderorbrich)
Aushang der Vorgabe – Mindestabstand.
Besondere Betonung und Hinweise in allen Aushängen.
Sperrung von Engstellen (zBs. Reitlehrer-Bank Halle Pasternhof)
Öffnung der Tribünen Hallen Pastern- und Windbergshof um Abstand ermöglichen.
Sattelkammer nur einzeln betreten. -> Aushang an der Tür. Büro-Räume nur einzeln betreten. -> Aushang an der Tür.
Sperrung des Stübchen Windbergshof. (nur Personalnutzung mit Abstand)
2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- jeder Reitlehrer des Reit- und Fahrverein Hüls e.V. trägt bei Kontakt mit einem Reitschüler und Unterschreitung des Mindestabstandes , zBs. Hilfestellung beim Satteln/Trensen oder Sitzkorrektur eine Schutzmaske.
3. Handhygiene
Bei dem Betreten und Verlassen der Reitanlagen sind jeweils gründlich, mindestens 30 Sekunden, die Hände umfassend mit Seife zu waschen.
Bei Bedarf ist das ausgelegte Desinfektionsmittel zu nutzen.
4. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
Personen mit Atemwegerkrankungen oder Fieber dürfen die Reitanlage des Reit- und Fahrverein Hüls e.V. nicht betreten.
Bei einen festgestellten Verdachtsfall muss die Person das Gelände der Reitanlagen Pastern- und Windbergshof verlassen.
5. Steuerung und Regelementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs
- Unterweisung der Mitarbeiter
- kein Publikumsverkehr
- Reitschüler dürfen sich nur zu ihren Reitstunden und Putzen, Abpflegen auf der Anlage aufhalten.
6. Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice
Zutrittsbeschränkungen für die Büros und dem Aufenthaltsraum.
Personenbezogen Nutzung von Werkzeug und Putzzeug in der Reitschule bzw. regelmäßige Desinfektion
7. Dienstreisen und Meeting
- nicht notwendig
- Trennung der Mitarbeiter von der Betriebsstelle Pasternhof zum Windbergshof.
8. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
- es ist kein Publikumsverkehr erlaubt. Die Reitanlagen sind für Zuschauer gesperrt. (siehe Nr.: 1: Ausnahmen für öffentliche Wege am/auf den Reitanlagen.)
9. Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume
Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Sanitärräume durch externes Unternehmen.
Regelmäßige Reinigung der Türklinken.
Bereitstellung Desinfektionsmittel in den Sanitärräumen.
Sperrung der Pausenräume (Stübchen) für Pferdebesitzer. - Trennung der Mitarbeiter je Betriebsstätte.
10. Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation
Sicherstellung des Verständnisses unserer Regeln bei Personal mit geringen Deutschkenntnissen.
Regelmäßige wöchentliche Unterweisung der Mitarbeiter.
11. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen
- tägliche Desinfektion des Putzzeuges unsere Schulpferde