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Kurz-Lockdown ab dem 02.11.2020

Ab Montag, den 02.11.2020 treten neue Regeln in Kraft! 

Kurz-Lockdown ab dem 02.11.2020

Corona-Kurzzeit-Lockdown

Die Bundesregierung hat diese Woche zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitreichende Beschlüsse gefasst. Dazu gehört auch die Einstellung des Trainingsbetriebes auf öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Auch wir müssen entsprechende Maßnahmen ergreifen. Aus tierrechtlichen Gründen müssen wir aber jederzeit die kontrollierte Bewegung aller Pferde sicherstellen.

In der aktuellen Corona-Verordnung NRW vom 30.10.2020 ist beschrieben:

§9

(1) ….

 Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. 

…..

(5) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen zulässig

Die Beaufsichtigung von Reitern und/oder Personen, die für die artgerechte Bewegung der Pferde vorgesehen sind, ist aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des Tierschutzes, durch fachlich geschultes Personal möglich. Dies gilt sowohl für die Betreuung von einzelnen als auch für die Betreuung mehrere, sich auf einer Reit- und/oder Bewegungsfläche aufhaltende Pferde/Pferd-Reiterpaare. (Landesverband NRW Stand 04.11.2020)

Anmerkung:Trainingsbetrieb auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ist verboten, daher es können sich nicht mehrere Leute zum „Training“ verabreden. Training ist das Üben von Dressuraufgaben oder Parcourspringen. Springgymnastik ist möglich unter der Voraussetzung das nur zwei Haushalte involviert sind.

Zu den bekannten Zeiten dürfen Stangen für die Gymnastizierung in der Halle genutzt werden. Es sind bevorzugt die Außenplätze zu nutzen. Auch dort gelten die gleichen Regeln!

Für die Umsetzung der Verordnung müssen wir unser Hygienekonzept anpassen und ergänzen wir unsere bestehende Regel ab Montag, den 02.11.2020 wie folgt:

Begrenzung der Kontakte:

  1. Es sind keine Zuschauer oder Gäste mehr erlaubt. 
  2. Es gilt die Regel: Ein Pferd – eine Person. Es ist möglich das Pferd für einen Trainer fertig zu machen. 
  3. Minderjährige können von einer Person begleitet werden.
  4. Jugendliche ohne Betreuungsmöglichkeit können bei entsprechender Aufsicht anwesend sein.
  5. Es sind keine Reitabteilungen möglich. In der Reithalle Pasternhof sind maximal 6 Reiter gleichzeitig erlaubt. In der Reithalle Windbergshof können gleichzeitig 8 Reiter die Halle nutzen. Es sind bevorzugt die Außenplätze zu bereiten.

Reduzierung des Reitbetriebes:

  1. Zur Bewegung der Schulpferde kommen nur Reiter in Betracht, die eigenständig putzen, Satteln, Trensen können und frei in der Halle reiten können.
  2. Es werden im November keine Gruppenstunden mehr angeboten.
  3. Geschlossene Gruppen, z.B. Kindergartengruppen, können weiterhin unser Angebot nutzen.
  4. Voltigiergruppen (Kontaktsport) sind nicht mehr zulässig.
  5. Der Pony-Garten fällt im November aus.
  6. Pony-Stunden als Gruppenunterricht ist nicht mehr möglich.

Maskenpflicht:

  1. Es ist jederzeit in geschlossenen Räumen des Pastern- und Windbergshof ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt für den Pasternhof auch im Innenhof. 
  2. Auf den Tribünen Pasternhof und Windbergshof herrscht eine durchgehende Maskenpflicht und ein Abstandsgebot 1,5m.
  3. Im Pasternhof kann die Aufsicht allein am Eingang sitzen. Begleiter begeben sich mit Maske auf die Tribüne. 
  4. Das Stübchen im Windbergshof darf bei Anwesenheit unseres Personals nicht betreten werden. Das Stübchen kann ansonsten einzeln genutzt werden. Nach der Nutzung muss durch den Nutzer „stoßgelüftet“ werden.
  5. Die Reiter zu Pferde, Jugendliche unter 8 Jahre und Personen zur Reitaufsicht sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Rückverfolgbarkeit:

  1. Es sind jederzeit die Anwesenheitszeiten auf den Anlagen des im RuFv-Hüls e.V. nachzuweisen. Dazu ist die tägliche Eintragung mit den Anwesenheitszeiten in den ausliegenden Listen notwendig.
  2. Die Reitschule führt die Anwesenheitsliste anhand der Stundeneinteilung. Begleiter tragen sich bitte in die ausliegende Liste ein.
  3. Für die Einsteller sind die Listen nach Pferdenamen sortiert. Der Einsteller ist dafür verantwortlich, das Reitbeteiligungen oder Vertretungen sich leserlich eintragen und die Kontaktdaten nachweisbar sind.
  4. Schmiede, externe Trainer, Sattler, Tierärzte usw. tragen sich in die ausliegenden Listen ein. Der Einsteller ist dafür verantwortlich und kann auch eigenständig entsprechende Eintragungen vornehmen.

Verstöße werden seitens der Gesundheitsämter mit hohen Geldbußen geahndet!

 Die Beherrschung der Corona-Pandemie baut auf mehreren Säulen:

  1. Reduzierung der Kontakte.
  2. Selbstschutz durch Abstand, Handhygiene und Mund-Nasen-Schutz.
  3. Nachvollziehbarkeit aller Kontakte durch das Führen von Anwesenheitslisten

Bitte helft uns in unserem Bemühen die Reitanlage offen zu halten.

Haltet Euch an die Vorgaben und tragt Euch in die Listen ein.

Wir wollen keine feste Anwesenheitszeiten vorgeben und wollen auch kein Betretungsverbot aussprechen müssen.

  

Manfred Günther              Sabine Keller           Franz-Josef Berg

User ImageManfred Günther, 04. November 2020